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Nationalrat lehnt Ausbau des Konsumentenschutz im Onlinehandel ab

Der Bundesrat will für den Onlinehandel ein Rückgaberecht einführen, der Nationalrat ist dagegen. Obwohl Schweizer gegenüber EU-Bürgern benachteiligt werden.

SDA , ldc

Der Online-Versandhandel wächst rasch: Ein Lieferwagen in einem Paketverteilzentrum der Post.

Keystone

Der Nationalrat will für Waren, die im Internet bestellt werden, kein allgemeines Widerrufsrecht einführen. Eine bürgerliche Mehrheit stellte sich gegen eine solche «Bevormundung der Konsumenten». Bei Käufen via Telefon sollen Kunden hingegen innert vierzehn Tagen vom Vertrag zurücktreten können.

Heute sieht das Schweizer Recht nur bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht vor. Der Ständerat möchte dieses auf Telefon- und Onlinegeschäfte ausdehnen. Im Nationalrat lehnten die bürgerlichen Parteien die Einführung eines Widerrufrechts im Onlinehandel jedoch mit 95 zu 84 Stimmen ab.

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«Keine Überrumpelungsgefahr»

«Wir wehren uns dagegen, den Konsumenten zu bevormunden», sagte Giovanni Merlini (FDP/TI). Eine Überrumpelungsgefahr bestehe bei Haustür- und Telefongeschäften, nicht aber bei Internetgeschäften. Dort werde der erste Schritt zum Abschluss eines Vertrags in aller Regel vom Konsumenten gemacht. Dieser habe also alle Zeit, sich den Kauf zu überlegen, machte Merlini geltend.

Justizministerin Simonetta Sommaruga entgegnete, es sei zwar richtig, dass es beim Onlinehandel keinen Überraschungseffekt gebe. Das Problem sei aber, dass der Kunde das Produkt, das er kaufe, nicht sehe.

Schweizer gegenüber EU-Bürgern benachteiligt

Zudem seien Schweizer derzeit gegenüber EU-Bürgern benachteiligt, sagte Sommaruga. Denn in der EU gilt seit Juni ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen. «Wenn ein deutscher oder ein französischer Kunde bei einem Schweizer Händler online etwas bestellt, hat er ein Widerrufsrecht - ein Kunde aus der Schweiz aber nicht», legte Sommaruga dar. Diese Benachteiligung müsse behoben werden.

Die Befürworter eines Widerrufrechts betonten die steigende Bedeutung des Onlinehandels. Ohne die Berücksichtigung des Internets sei die Vorlage deshalb «so archaisch, wie wenn wir von Telegrafen reden würden», sagte Jean Christophe Schwaab (SP/VD).

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Ausweitung auf Telefongeschäfte

Auch Dienste wie Skype wurden als Argument gegen eine unterschiedliche Regelung bei Telefon- und Onlinegeschäften angeführt. «Die Unterscheidung zwischen Telefongesprächen und Internet ist heute schon schwierig, 2020 wird sie noch schwieriger sein», sagte Beat Flach (GLP/AG). Justizministerin Sommaruga sprach diesbezüglich von einer «mission impossible».

Weitgehend unbestritten war hingegen die Ausdehnung des Widerrufrechts auf Telefongeschäfte. Einzig die SVP-Fraktion sah keinen Handlungsbedarf. Eine Minderheit aus SVP und FDP wollte gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 106 zu 70 Stimmen für Eintreten.

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